HP LaserJet 1200 Printer series - Hewlett-Packard Softwarelizenzvertrag

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Hewlett-Packard Softwarelizenzvertrag

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE
UNTERLIEGT DEN NACHFOLGEND GENANNTEN HP
SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN. DURCH VERWENDUNG
DER SOFTWARE STIMMEN SIE DIESEN
LIZENZBEDINGUNGEN ZU.

HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN

Die im Folgenden genannten Lizenzbedingungen gelten für den
Gebrauch der dem Produkt beiliegenden Software, falls Sie
keinen anderweitigen Vertrag mit Hewlett-Packard unterzeichnet
haben.

Lizenzerteilung. Hewlett-Packard erteilt Ihnen eine Lizenz zur
Verwendung eines Exemplars der Software. Mit „Verwendung“ ist
das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der
Software gemeint. Sie dürfen die Software weder modifizieren
noch Lizenz- oder Steuerfunktionen der Software deaktivieren.
Wenn die Software für die „gleichzeitige Verwendung“ durch
mehrere Benutzer lizenziert ist, darf die Software nur von der
maximal zulässigen Anzahl an Benutzern verwendet werden.

Eigentumsrechte. Die Software ist Eigentum von
Hewlett-Packard oder seiner Dritt-lieferanten und durch diese
urheberrechtlich geschützt. Diese Lizenz gewährt Ihnen keinerlei
Rechtstitel oder Eigentumsrechte an der Software und beinhaltet
nicht den Verkauf von Rechten an der Software.
Hewlett-Packards Drittlieferanten können ihre Rechte im Falle
einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen geltend machen.

Kopien und Adaptionen. Sie dürfen die Software nur zu
Archivierungszwecken kopieren oder adaptieren bzw. nur dann,
wenn das Kopieren oder Adaptieren einen wichtigen Schritt bei
der genehmigten Verwendung der Software darstellt. Alle
kopierten oder adaptierten Softwareexemplare müssen die
Copyright-Hinweise der Originalsoftware enthalten. Das
Kopieren der Software in ein öffentliches Netzwerk ist untersagt.

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GE

Hewlett-Packard Softwarelizenzvertrag 273

Software nicht zerlegen oder entschlüsseln. Die Software darf
ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch HP weder
zerlegt noch dekompiliert werden. In einigen Gerichtsbarkeiten
kann die Software u. U. auch ohne Zustimmung durch HP in
eingeschränktem Maße zerlegt oder dekompiliert werden. Sie
sind verpflichtet, HP auf dessen Ersuchen hinreichend
detaillierte Informationen über jegliches Zerlegen oder
Dekompilieren zu liefern. Die Software darf nur entschlüsselt
werden, wenn die Entschlüsselung für den Betrieb der Software
notwendig ist.

Übertragung. Ihre Lizenz erlischt automatisch bei jeder
Übertragung der Software. Zum Zeitpunkt der Übertragung muss
die Software mit allen Kopien und der zugehörigen
Dokumentation an den Empfänger übergeben werden. Der
Empfänger muss die Lizenzbedingungen als Voraussetzung für
die Übertragung akzeptieren.

Kündigung. HP kann diese Lizenz bei jeglichem Verstoß gegen
die hier aufgeführten Lizenzbedingungen kündigen. Nach
Kündigung der Lizenz müssen die Software und alle kopierten,
adaptierten und in jeglicher Form kombinierten Versionen der
Software umgehend vernichtet werden.

Exportanforderungen. Die Software oder Kopien bzw. adaptierte
Versionen der Software dürfen nicht exportiert oder erneut
exportiert werden, wenn dies gegen geltende Gesetze oder
Bestimmungen verstößt.

Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Die Software und
sämtliche beiliegende Dokumentation wurden ausschließlich auf
private Kosten entwickelt. Sie werden als „kommerzielle
Computersoftware“ nach DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988),
DFARS 252.211-7015 (Mai 1991) oder DFARS 252.227-7014
(Juni 1995), als „kommerzieller Gegenstand“ nach FAR 2.101(a)
(Juni 1987) oder als „eingeschränkte Computersoftware“ nach
FAR 52.227-19 (Juni 1987) (oder jeder anderen äquivalenten
behördlichen Bestimmung oder Vertragsklausel), je nachdem,
welche Definition zutrifft, ausgeliefert und lizenziert. Ihnen
stehen nur die Rechte zu, die Ihnen für diese Software und
jegliche beiliegende Dokumentation von der zutreffenden DFAR-
oder FAR-Klausel oder dem gängigen HP Softwarevertrag für
das entsprechende Produkt gewährt werden.

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274 Anhang F Garantie- und Lizenzinformationen

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